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Darf der Kammerjäger ein Wespennest einfach entfernen?

Kaum einer mag sie auf seinem Stück Kuchen auf der Terrasse und doch erfüllen Bienen und Wespen eine ganz wichtige Aufgabe in der Natur. Ohne Wespen und Bienen würde eine Vielzahl von Pflanzen, z.B. Obstbäume nicht bestäubt werden und keine Früchte tragen. Dennoch können Wespen manchmal Nester an Stellen bilden, wo sie lästig oder gar gefährlich sind. Doch darf man die Nester einfach entfernen? Darf ein Kammerjäger Wespennester entfernen?

Das Team von https://langer-schaedlingsbekaempfung.de klärt über Wespen, Nester und die Entfernung auf:

  1. Grundsätzlich stehen Wespen und auch ihre Nester unter Naturschutz und dürfen nicht ohne Weiteres entfernt werden. Die Entfernung ist nur nach Einschaltung von Experten, die beurteilen können, ob eine Umsiedlung u.U. auch möglich ist, entfernt werden.

  2. Wenn es zur Entfernung oder Umsiedlung von Wespennestern kommt, sollte man diese Aufgabe Profis überlassen. Schon oft haben sich Laien darin versucht und wurden dabei erheblich gestochen.

  3. Bei unsachgemäßer Entfernung wird das Nest an gleicher oder ähnlicher Stelle schnell wieder von Wespen neu aufgebaut, womit niemandem gedient ist.

  4. Eine Entfernung eines Wespennests kostet bei einem seriösen Schädlingsbekämpfer selten über 250 Euro. Kosten, die deutlich darüber liegen, müssen durch besondere Umstände begründet werden.

  5. Ein Wespennest kann mehrere tausend Tiere beherbergen. Das sollte man als Laie nicht unterschätzen. Nicht alle Tiere sind immer im Bau. Wer unsachgemäß bei der Entfernung vorgeht, wird unter Umständen von noch außerhalb des Nestes befindlichen Wespen attackiert.

  6. Wespen können mit dem Stachel beliebig oft zustechen und Gift spritzen. Eigentlich ist der Stachel nur zur Lähmung von Beuteinsekten gedacht. Gerade die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe stechen aber auch schon einmal Menschen, was schwere allergische Reaktionen auslösen kann.

  7. Manche von Laien geschilderten „Wespen“ sind in Wirklichkeit Hornissen, z.B. auch solche, die vom Gesetz besonders geschützt sind.

  8. Nach Bundesnaturschutzgesetz darf man Wespen (wie alle wilden Tiere) nicht in ihrer Entwicklung stören – wenn es nicht einen triftigen Grund gibt. Ob so ein triftiger Grund vorliegt, kann ein ausgebildeter Schädlingsbekämpfer bei Sichtung des Wespennestes sicher beurteilen und darf das Nest dann – wenn er zu der Einschätzung kommt – auch entfernen.

  9. Wenn man Wespennester umsiedelt, sollte der neue Standort mindestens 4 Kilometer vom alten entfernt sein, sonst fliegen die Wespen u.U. wieder zurück. Auch die Umsiedlung von Wespennestern sollte niemals von Laien vorgenommen werden. Der Schädlingsbekämpfer ist dann der richtige Ansprechpartner.