Mit dem Besitz kommt die Verantwortung. Das gilt auch für die Eigentümer von Gebäuden, ganz unabhängig davon, ob es sich dabei um Wohnimmobilien oder Gewerbeimmobilien handelt. Diese Verantwortung schließt natürlich vor allem auch den Brandschutz ein. Dazu gelten in Deutschland je nach Bundesland ganz unterschiedliche Verordnungen. In Sachen muss zum Beispiel, wenn es nach den Behörden geht, in bestehenden Wohnungen kein Rauchmelder angebracht werden. Dies wird in allen weiteren Bundesländern gefordert. In manchen Bundesländern lief die Frist zur Nachrüstung mit einem solchen Rauchwarnmelder übrigens erst Ende 2020 ab. Ein Rauchmelder-Prüfgerät, wie es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen vielfach im Einsatz ist, ist übrigens nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der gesunde Menschenverstand spricht für die regelmäßige Funktionskontrolle von RauchmeldernAus unerfindlichen Gründen steht im Gesetz nicht, dass die angebrachten Rauchwarnmelder regelmäßig kontrolliert werden müssen. Es widerspricht der Logik, dass man zwar einen Rauchmelder haben muss, aber nicht nachzuprüfen hat, ob er auch tatsächlich funktioniert. Im Hinblick auf die Versicherung kann es jedoch so sein, dass nicht funktionstüchtige oder gar fehlende Rauchmelder als Grund dafür gelten können, dass der Schaden nicht gedeckt wird. In Thüringen gibt es jedoch wiederum ein Gesetz, das die Versicherungsgesellschaften unter allen Umständen in die Pflicht nimmt. Wie die Gesetzeslage auch aussieht – eigentlich sollte einem auch das eigene Verantwortungsbewusstsein vorschreiben, dass man den Rauchmelder regelmäßig mit einem Rauchmelder-Prüfgerät kontrolliert, ob Nordrhein-Westfalen oder andere Landesbehörden das jetzt gesetzlich verordnen oder auch nicht. Man kann per Mausklick zuverlässige Rauchmelder-Prüfgeräte bestellenDer Aufwand für einen Brandschutz, der auch wirklich greift, hält sich durchaus in vernünftigen Grenzen. Man kann zum Bespiel im Webshop von SafetyOnline ein Rauchmelder-Prüfgerät bestellen und nach Nordrhein-Westfalen oder in eine anderer Region Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz schicken lassen. In der Regel handelt es sich dabei um Prüfsprays mit denen die Funktionstüchtigkeit von Rauchmeldern im Handumdrehen kontrolliert werden kann. Bei Bedarf gibt es dort auch das entsprechende Zubehör, wie zum Beispiel Teleskopstangen. |
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