Wie in Deutschland gibt es auch in den Niederlanden genaue gesetzliche Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche. Ein wesentlicher Unterschied sind jedoch die unterschiedlichen Fristenregelungen, die sich in den Niederlanden deutlich großzügiger darstellen. Ein Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden ist bis zur 22. Schwangerschaftswoche zulässig. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, liegt innerhalb dieser Frist ausschließlich bei der betroffenen Frau. Ärzte, Kliniken oder Krankenhäuser benötigen in den Niederlanden eine behördliche Genehmigung, die es ihnen erlaubt, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Eine profilierte Klinik, die sich auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisiert hat, ist die Beahuis & Bloemenhovekliniek. Diese Abtreibungsklinik verfügt über alle Genehmigungen für die Durchführung von Abbrüchen während des ersten und zweiten Trimesters einer Schwangerschaft. In der Beahuis & Bloemenhovekliniek werden Abbrüche von unerwünschten Schwangerschaften bis 22. Woche vorgenommen. Die Klinik wurde schon 1971 gegründet und verfügt über ein sehr erfahrenes Team von sachverständigen Ärzten und qualifizierten Pflegekräften. Die Behandlung erfolgt ambulant. Je nach Schwangerschaftsdauer ist ein Klinikaufenthalt von ungefähr fünf bis zehn Stunden erforderlich. Die Klinik verfügt auch über eine engagierte Beratungskompetenz, die umfassend über geeignete Verhütungsmethoden informiert, um eine zukünftige unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Die Beahuis & Bloemenhovekliniek liegt in dem kleinen Ort Heemstede, etwa 25 Kilometer westlich von Amsterdam. Von der deutschen Grenze bei Emmerich braucht man mit dem Auto knappe zwei Stunden bis zur Klinik. Heemstede ist aber auch sehr gut mit dem Zug zu erreichen und auch der Flughafen Amsterdam-Schiphol ist nur 20 km entfernt. |
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