Autowäsche auf dem eigenen Grundstück – was ist erlaubt?Viele Autobesitzer möchten ihr Fahrzeug gerne bequem auf ihrem eigenen Grundstück reinigen. Doch bevor man den Gartenschlauch und den Eimer mit Seifenwasser herausholt, ist es wichtig, die rechtlichen Bestimmungen und Umweltauflagen zu beachten. Denn auch wenn es deutschlandweit kein einheitliches Verbot hierzu gibt, ist die private Autowäsche nur in sehr begrenztem Umfang erlaubt. In diesem Artikel schauen wir uns die rechtlichen Grundlagen für die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück einmal genauer an.
Wrum ist es vielerorts verboten, sein Auto zu Hause zu waschen?Das Verbot der Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist von Region zu Region auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen. Einer der Hauptgründe ist der Umweltschutz. Bei der Autowäsche werden verschiedene Chemikalien wie Reinigungsmittel, Öle, Benzinreste und Schmutzpartikel vom Fahrzeug abgespült. Wenn das Abwasser direkt in den Boden oder in die Kanalisation gelangt, kann es das Grundwasser und die umliegenden Gewässer kontaminieren. Diese chemische Verunreinigung ist hochschädlich für die Umwelt und die lokale Wasserqualität. Daneben kann es enorme negative Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere sowie das gesamte Ökosystem haben, sodass man letztlich sogar sich selbst schadet. Darüber hinaus führt die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück in der Regel zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Durch das kontinuierliche Fließen des Wassers während der Autowäsche wird kostbares Trinkwasser verschwendet, was insbesondere in Regionen mit Wasserknappheit oder in Zeiten von Dürre nicht zu verantworten ist. Um den Umweltschutz und die Ressourceneffizienz zu gewährleisten, haben viele Gemeinden und Städte spezifische Vorschriften erlassen, die die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück verbieten oder bestimmte Auflagen und Einschränkungen vorschreiben. Eine einheitliche Regelung, die in ganz Deutschland gilt, gibt es nicht. Informieren Sie sich daher über die in Ihrem Wohnort gültigen Vorgaben. Statt der Heimwäsche werden oftmals professionelle Waschanlagen empfohlen, die über spezielle Filter- und Abwasseraufbereitungssysteme verfügen und so die Umweltbelastungen minimieren.
Worauf bei der Autowäsche daheim zu achten istWohnen Sie in einer Region, in der es tatsächlich erlaubt ist, das Auto auf dem Privatgrundstück zu waschen, gelten hierbei in der Regel strenge Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind. Dazu gehören:
Was bei der privaten Autopflege erlaubt istBei der privaten Autopflege gibt es bestimmte Aktivitäten, die in den meisten Regionen erlaubt sind. Dazu gehört beispielsweise das Staubsaugen des Innenraums, das Reinigen der Fenster, das Auftragen von Pflegemitteln (z. B. Wachs oder Politur) auf die Fahrzeugoberfläche und das Entfernen von Schmutz und Ablagerungen mittels Wasserschlauch, solange dabei keine chemischen Zusätze verwendet werden. Es ist auch oftmals auch gestattet, das Fahrzeug von Hand zu waschen, solange dabei umweltfreundliche Reinigungsmittel verwendet werden und das Abwasser sachgemäß entsorgt wird.
Autowäsche vor dem Einlagern des FahrzeugsSoll ein Fahrzeug, z. B. ein Young- oder Oldtimer, dauerhaft eingelagert werden, empfiehlt es sich, diesen vorab gründlich zu reinigen. Wer hierfür keine Waschstraße aufsuchen möchte, kann Selbstwaschanlagen nutzen oder direkt den Betreiber einer Waschanlage kontaktieren, um Sonderbehandlungen zu vereinbaren. Andernfalls können nur die bereits erwähnten Tätigkeiten auf dem eigenen Grund und Boden durchgeführt werden. Mittels Autoabdeckung und dem Aufbocken kann ein Fahrzeug, das auch als Wertanlage dient, dann fachgerecht eingelagert werden.
Autowäsche daheim: Diese Strafen drohenDie Bußgelder für das Waschen des Autos auf dem eigenen Grundstück können von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. Maßgeblich ist das Ausmaß der Auswirkungen auf die Umwelt, die unter Umständen sehr beachtlich sein können. Die Bußgelder erstrecken sich von vergleichbar günstigen 25 € bis hin zu 100.000 €. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Höhe des Bußgeldes in den einzelnen Bundesländern. Zu Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt liegen keine Angaben vor.
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